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Blitzschutz

Blitzschutzanlagen müssen in regelmäßigen Intervallen überprüft werden, um die Sicherheit für Schäden am Haus und Personenschäden dauerhaft gewährleisten zu können.

Folgende Abstände sind bei den Prüfungen notwendig:

  • Büro, Lager und Produktionsbereiche → alle 3 Jahre
  • Wohn und Betriebsgebäude (Wohnobjekte mit mehr als 2 Wohneinheiten) → alle 5 Jahre
  • Wohnobjekte bis 2 Wohneinheiten → alle 10 Jahre → wir würden eine Prüfung alle 5-6 Jahre empfehlen
  • Eine Sichtprüfung sollte generell alle 2 Jahre durchgeführt werden (eventuell in Verbindung mit einem Dachservice)

Seit dem Jahr 2013 bieten wir auch den Bau von Blitzschutzanlagen nach der jeweils anzuwendenden Norm sowie diverse seilunterstützte Arbeiten an. Diesbezüglich verfügen wir über speziell ausgebildete und geschulte Höhenarbeiter. Bei dem Bau unserer Blitzschutzanlagen handelt es sich um innere und äußere Blitzschutzanlagen, welche hauptsächlich die Schutzfunktion Brandschutz/Gebäudeschutz erfüllen. Erdungsanlagen werden auch innerhalb des jeweiligen Objektes ausgeführt (z.B. Niro-Pot).

Die Verlegung der jeweiligen Anlage kann auf Wunsch auch unter der Fassade, also nicht sichtbar, ausgeführt werden. Demontagen alter Blitzschutzanlagen mit/ohne Neumontage, Reparaturen/Instandsetzungen, Erdungsmessungen/Überprüfungen gehören ebenso zu unseren Tätigkeiten. Spezielle Wünsche wären bitte immer nach Besichtigung und Absprache zu äußern, da diese gelegentlich mit Lieferzeiten des diversen Materials verbunden sind und wir somit terminorientierter für Sie arbeiten können.

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